Gesetzliche Vorgaben

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das Abfallrecht ist in Deutschland auf Bundesebene vor allem durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt, das im Juni 2012 in Kraft trat. Mit diesem Gesetz werden die Vorgaben der europäischen EU-Abfallrahmenrichtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Wesentliches Element des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie, die in § 6 definiert wird. Danach gilt grundsätzlich folgende Rangfolge unter den Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen:

  • Vermeidung,
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung,
  • Recycling,
  • sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
  • Beseitigung.

Die Deponieverordnung

Abfälle dürfen also nur dann deponiert werden, wenn keine anderen Verwertungs- und Entsorgungsoptionen mehr möglich sind. Wie mit diesen Abfällen zu verfahren ist, steht in der Deponieverordnung (DepV) aus dem Jahr 2009 (letzte Aktualisierung 2020). Bereits in einer der „Vorgängerversionen“ der Deponieverordnung (TA Siedlungsabfall) wurde festgelegt, dass Abfälle nicht mehr unbehandelt auf Deponien gelagert werden dürfen. Sie müssen in Müllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologisch vorbehandelt werden. So werden die organischen Bestandteile nahezu völlig entfernt und die Bildung von Deponiegasen und damit eine Geruchsbildung unterbunden. Nicht zuletzt verringert sich durch die Vorbehandlung auch das Volumen der einzulagernden Abfälle. Die Deponieverordnung enthält Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge von Deponien. Je nach Deponieklasse werden unterschiedliche Anforderungen an den Standort, die Abdichtungssysteme  und die Überwachung der jeweiligen Deponien festgelegt.

Schematische Darstellung der Deponieklasse DK 0 – IV mit Schadstoffgehalten und Zuordnungswerten
Schematische Darstellung der Deponieklasse DK 0 – IV mit Schadstoffgehalten und Zuordnungswerten